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ingenieurbüro viellieber
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4. Haftung

(1) Zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung, ist
ing. büro viellieber außer bei der Zusicherung von Eigenschaften nur verpflichtet, soweit Schäden (a) auf schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ing. büro viellieber zurückzuführen sind.

(2) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn haftet
ing. büro viellieber nicht, soweit diese nicht auf Vorsatz ihrer Mitarbeiter oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von ing. büro viellieber zurückzuführen sind oder die Schäden vom Schutzzweck einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft umfasst sind.

(3) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet
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5. Diverses

(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesen Bestimmungen etwa herausstellen könnten.

(2) Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Sie Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages zwischen Ihnen und
ing. büro viellieber entstehen, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Im Falle der Zuständigkeit des Landgerichts wird das Landgericht München I angerufen.